Die Durchführung der Camps erfolgt vorbehaltlich der tagesaktuellen
Hygienevorschriften für den Schulbereich.
Stornobedingungen
Bei Absage durch den Veranstalter werden 100% des Unkostenbeitrags rückerstattet.
Im Falle einer Covid-Infektion, Quarantäne oder anderer Krankheit, welche das Kind von einer Teilnahme an der Veranstaltung abhält,
werden ebenfalls 100% des Unkostenbeitrags rückerstattet.
In allen anderen Fällen werden bei einer Absage von Seiten der Teilnehmer/innen nach dem 28.04.2023 30% des Gesamtbetrags als
Bearbeitungsgebühr einbehalten.
Präventionsmaßnahmen
Folgende Regelungen und Maßnahmen waren für die Camps TACATA 5 und TACATA 6 im Schuljahr 2021/22 gültig.
Eine Anpassung für die Camps TACATA 7 und TACATA 8 ist in Arbeit.
1. Covid-Präventionsmaßnahmen Anreise und Check-In
- Vor dem Eingang des Bundeschullandheims Tandalier erwartet Sie ein Teammitglied und führt mit allen Teilnehmer/innen einen Antigen-Test durch.
- Begleitpersonen müssen sich nicht testen, werden aber ersucht, im Innenbereich FFP2-Masken zu tragen.
- Alle Teammitglieder (Betreuer/innen, WS-Leiter/innen und Campleitung) testen sich bereits am Vorabend bei der Ankunft auf Schloss Tandalier.
Camp-Ablauf
- Das gesamte Areal des Bundesschullandheimes wird ausschließlich von TACATA – Teilnehmenden genutzt. Es gibt während der drei Tage keine Außenkontakte, workshopübergreifende
Kontakte (z.B. beim Essen, Freizeit) sind jedoch erlaubt und das Programm kann somit in gewohnter Form durchgeführt werden.
- Eine durchgehende Teilnahme inklusive Übernachtung ist für alle Teilnehmer/innen verpflichtend, damit auch hier Außenkontakte vermieden werden.
- In Abstimmung mit dem Unterkunftgeber werden zahlreiche weitere Hygienemaßnahmen getroffen: Lüften, Desinfektion, ...
- Der feierliche Abschluss findet innerhalb der „TACATA-Gemeinschaft“(= alle Workshopgruppen gemeinsam) am Vormittag des Abreisetages statt.
2. Vereinbarungen mit den Erziehungsberechtigten
- Kinder mit akuten Infektionsanzeichen dürfen nicht teilnehmen.
- Die Erziehungsberechtigten verpflichten sich, dies zu beachten und die Campleitung diesbezüglich unverzüglich zu informieren.
- Die Informationspflicht gilt auch in Bezug auf Covid-Infektionen im Umfeld des Kindes zeitnah vor und während des Camps.
- Weiters verpflichten sich die Erziehungsberechtigten zur unverzüglichen Abholung im Covid- Verdachtsfall, bei einer anderen Erkrankung, bei Notwendigkeit des Abbruches des Camps oder bei
grobem Störverhalten ihres Kindes. Daher ist es wichtig, dass die Erziehungsberechtigten für eine durchgängige telefonische Erreichbarkeit und Verfügbarkeit (auch nachts) sorgen.
3. Regelungen zum Verhalten bei Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion
- Die Eltern des Kindes werden sofort verständigt und sind verpflichtet, Ihr Kind unverzüglich abzuholen.
- Gesundheitsbehörde und Bildungsdirektion werden unverzüglich vom Veranstalter informiert.
- Es erfolgt eine Testung aller Kontaktpersonen vor Ort.
4. Notfallplan für eine vorzeitige Beendigung des Camps
Die Teilnehmerfamilien sind darüber informiert, dass ein Abbruch der Veranstaltung einkalkuliert werden muss und erklären sich damit einverstanden, ihr Kind im Notfall unverzüglich abzuholen
und für Ihre Verfügbarkeit Vorsorge zu treffen.